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Sind Autotattoo und Autoaufkleber erlaubt?

Sind Autotattoos und Autoaufkleber erlaubt?

Autoaufkleber sieht man täglich auf den unzähligen PKWs, die auf unseren Straßen unterwegs sind. Ob als witzige Autoaufkleber vom Fußball-Team, mehr oder weniger lustige Botschaften oder Bilder bis hin zu skurrilen Sprüchen. Autotattoos und Sticker sind nicht grundsätzlich am Fahrzeug verboten.

Allerdings sei gesagt, dass nicht an jedem Bereich des Fahrzeugs auch wirklich ein Autoaufkleber platziert werden darf und kann. In einigen Fällen kann es schnell zu Problemen kommen - nämlich dann, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Welche Autotattoos und Sticker sind jetzt erlaubt?

Welche Aufkleber auf welche Fläche am Fahrzeug verklebt werden dürfen, ist im § 40 Abs. 1 der StVZO klar geregelt. Hier steht festgeschrieben, welche Bereiche an Scheiben verziert werden dürfen. In diesem Paragraf heißt es wie folgt:

„Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“

Autotattoos erlaubt oder nicht?

Das bedeutet in der Praxis, dass ein Blendstreifen, auch Tönungsstreifen genannt, am oberen Scheibenrad der Frontscheibe erlaubt ist. Auch Um

weltplaketten, sowie Maut- und Parkvignetten sind im Bereich der Frontscheibe erlaubt. Allerdings darf hier die Sicht nicht eingeschränkt werden. Ein Sammelsurium an diversen Mautvignetten ist daher zu vermeiden.

Die hinteren Seitenscheiben, so wie die Heckscheibe darf mit einer entsprechend zugelassenen Tönungsfolie als Sonnenschutz beklebt werden. Die 

Insgesamt dürfen aber nicht mehr als ein Viertel der Scheibe beklebt werden. Hier hat man zum Beispiel die Möglichkeit einen GPS – Sicherheits Aufkleber für das Fahrzeug zu verkleben.vorderen Scheiben sind in Deutschland grundsätzlich tabu. Wobei hier die Ausnahme gilt, dass man einen Aufkleber mit einer Größe von 0,1 m² Fläche auf der Scheibe verkleben darf.

 

ABE - Allgemeine BetriebserlaubnisBrauchen Autoaufkleber eine Genehmigung?

Wie viele andere Teile am Fahrzeug müssen Autoaufkleber für Scheiben ab 0,1 m² Fläche eine entsprechende Genehmigung haben. Diese Genehmigung nennt sich ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Diese Erlaubnis wird auch benötigt, wenn mehr als ein Viertel der Scheibe beklebt wird.

Diese ABE bekommt man bei den entsprechenden Folienherstellern dazu oder kann sie auf Anfrage zugeschickt bekommen. Diese Genehmigung muss immer mit sich geführt werden oder gar an der entsprechenden Folie aufgebracht.

Ohne die ABE für die gerade beschriebenen Heckscheibenaufkleber, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

 

Autoaufkleber sind erlaubtWelche Aufkleber sind vom Grundsatz her verboten?

Aber nicht nur an Scheiben bestehen gesetzliche Vorgaben. Auch an weiteren Bauteilen des Fahrzeuges können nur bedingt Aufkleber angebracht werden. Tabu sind außerdem Scheiben-, Beleuchtung- und die Außenspiegelgläser. Dass der Rückspiegel nicht beklebt werden sollte versteht sich hoffentlich von selbst.

Diese Vorgaben werden durch die StVZO klar geregelt. Ein Überkleben der Scheinwerfer mit einer entsprechenden Tönungsfolie ist daher nicht möglich und würde zur Erlöschung der ABE führen.

Zum Thema Carwrapping, also einer Vollfolierung von einem Fahrzeug, ist zu sagen, dass hier entsprechende Regelungen zu stark blendenden Folie bestehen. Es gibt in den sozialen Netzwerken schöne Bilder von folierten Autos in Chrom gold und silber – keine Frage, ein optisch außergewöhnliches Erlebnis für den Betrachter.

Leider aber auf keinen Fall erlaubt, da andere Fahrzeuge geblendet werden können und somit die Verkehrssicherheit stark gefährdet ist. Das aktuelle Bußgeld Register sieht hier 90 Euro Strafe und einen Punkt vor. Wer sein Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenraum bewegen möchte, muss seine teuer bezahlte Vollfolierung wieder entfernen lassen.

 

Erlaubte Autoaufkleber KennzeichenKennzeichenaufkleber und Spiegel

Beliebt sind auch beklebte Kennzeichen mit diversen Symbolen wie Vereinslogos, schwarzen Deutschland – Aufklebern oder anderweitigen Autoaufklebern. Hier schiebt der Gesetzgeber einen klaren Riegel vor: „Es sind keinerlei Aufkleber auf dem Kennzeichen erlaubt“.

Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 65 Euro bestraft.

Was aber erlaubt ist: Die Kennzeichenhalter können mit entsprechender Werbung versehen werden. Hier gibt es viele Möglichkeiten einen Autoaufkleber zu platzieren.

 

 

Welche Autoaufkleber Motive sind nicht erlaubt?

Auch vom Design und vom Inhalt sind klare rechtliche Grenzen gesetzt. Es sollte jedem klar sein, dass Zeichen und Symbole von verfassungsfeindlichen Organisationen nicht auf dem Fahrzeug publiziert werden sollten oder dürfen. Das Gleiche gilt auch für beleidigende, rassistische oder diskriminierende Meinungsbekundungen gegenüber anderen Personen. Hier kann schnell eine Anzeige von täglich vorbeifahrenden oder laufenden Personen drohen. Gegen normale Aufkleber wie Hundeaufkleber, Skyline Autoaufkleber oder Hibiskus Aufkleber hat aber sicher keiner etwas einzuwenden.

 

Fazit und Zusammenfassung

Ansonsten ist zu sagen, dass der Bereich des Lackes fast ohne Einschränken verschönert werden darf. Im Bereich der Scheiben gibt es einiges zu beachten und Motive oder Texte, die gegen die Norm verstoßen, sollten gemieden werden. Mit unseren Aufklebern möchten wir auch keinen anderen Verkehrsteilnehmer blenden und verzichten also auf große blendende Folien für eine Vollverklebung, auch Carwrapping genannt. Dem nächsten Autotattoo steht als nichts im Weg.

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